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Fehlendes Vertrauen rechtfertigt Ablehnung des/der Einigungsstellenvorsitzenden

1. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht über die Person des/der Einigungsstellenvorsitzenden, wird sie vom Arbeitsgericht bestellt (§ 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG)....

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