Oberstaatsanwalt verneint öffentliches Interesse zur Aufklärung grob fahrlässiger Handlungen der Degewo
Herr Oberstaatsanwalt Stefan Heisig, Sie haben vor kurzem die Ermittlungen gegenüber Verantwortlichen bei der Degewo eingestellt. Sie meinen, es sei nicht im öffentlichen Interesse...
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