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Arbeitsrechtler

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Keine Verjährung des Urlaubs bei unterlassenem Hinweis des Arbeitgebers

Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern verjähren nur dann, wenn der Arbeitgeber seiner sog. Hinweispflicht nachgekommen ist. Dies hat der EUGH am 22.09.2022, Az C 120/21) entschieden.

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