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Änderung Dienstplan Weisungsrecht Weisungsrecht Zeitpunkt des Zugangs Zeitpunkt des Zugangs Darlegungs- und Beweislast Benachrichtigungen durch Arbeitgebers Freizeit Arbeitsleistung

Änderung Dienstplan Weisungsrecht Weisungsrecht Zeitpunkt des Zugangs Zeitpunkt des Zugangs Darlegungs- und Beweislast Benachrichtigungen durch Arbeitgebers Freizeit Arbeitsleistung

LAG Schleswig-Holstein betont den Schutz der Nichterreichbarkeit in der Freizeit

1. Mit der Änderung des Dienstplans eines Mitarbeiters übt der Arbeitgeber diesem gegenüber sein Direktionsrecht aus. Die Änderung muss dem Mitarbeiter zugehen, da es...

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