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§37 Abs. 3 SGB XI

§37 Abs. 3 SGB XI

Pflegeberatung – Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI wahrzunehmen.

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