Steuern sparen bei Renovierungsarbeiten - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Individuelle und geschmackvolle Raumgestaltung in Darmstadt und Umgebung

Pötz Raumgestaltung, der Händler für Markisen in Darmstadt, berät Kunden auch bei der steuerlichen Absetzung von Kosten für Renovierungsarbeiten. Die neue Markise und andere Handwerkerarbeiten können beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Voraussetzung dafür ist eine ordentliche Rechnung. Dabei ist es egal, ob der Auftrag von einem kleinen Ein-Mann-Unternehmen, einem Franchise-Handwerker oder einem regionalen Familienbetrieb ausgeführt wird.

Damit sich der Staat an einigen Kosten beteiligt, sind ein paar Regeln zu beachten und zwar unter anderen diese hier:

1. Rechnung immer per Überweisung zahlen, niemals bar!
2. Auch das Anlegen eines neuen Gartens hilft, Steuern zu sparen.
3. Eine neue Küche in ein neu gebautes Haus zu installieren, kann nicht bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
4. Absetzbar sind nur Arbeitsleistungen, Kosten für Anfahrt und die Kosten für Maschinenmiete.
5. Faustregel: Ein Neubau bringt keine Steuervorteile, Alt gegen Neu dagegen spart Steuern.
6. Nicht absetzbar sind Kosten für Energiepass, Haushaltsauflösung oder Aufzugnotruf.

Steuervorteil bei der Renovierung nutzen

Es sind vor allem die Küche und der Sanitärbereich, in denen die Deutschen im nächsten Jahr in Renovierungsarbeiten investieren wollen. Laut Statista sind das rund 7 Millionen Personen, die in einer Mietwohnung leben.

Der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen geht davon aus, dass Mieter mit durchschnittlichen Renovierungskosten von 7 bis 8 EUR pro Quadratmeter rechnen müssen. Größere und komplexere Renovierungen können aber auch bis zu 400 EUR pro Quadratmeter verschlingen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind solche, die unmittelbar für den Haushalt erledigt werden. Handwerkerleistungen sind hingegen Arbeiten wie die Renovierung und hier gibt der Staat bis zu 20 % dazu bei einer maximal berücksichtigten Summe von 4.000 EUR. Ist die Renovierung teurer, werden auf jeden Euro über 4.000 EUR keine Steuererleichterungen angerechnet. Grundsätzlich können Steuerzahler keine Steuern mit den Ausgaben für Material mindern.

Anrechenbar sind lediglich:

– Arbeitslohn
– Fahrtkosten
– Mietkosten für Arbeitsgeräte

Markisen in Darmstadt erneuern und Steuern sparen

Die Modernisierung des Eigenheims oder die Renovierung der Mietwohnung bringt häufig den Wunsch nach einer neuen Markise mit. Genau wie mit einem neuen Sonnensegel können Steuerzahler auch mit einer neuen Markise Steuern sparen. Das gilt auch dann, wenn die Immobilie erst kürzlich erworben wurde.

Bis zu 20 % der Kosten für die oben genannten Punkte können bei der nachträglichen Anbringung oder dem Austausch einer bestehenden Markise bei der Steuererklärung nach Einkommensteuergesetz (EStG) § 35a geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nicht für geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Wer den jährlichen Höchstbetrag von 4.000 EUR erreicht, kann mit einer Steuererleichterung von 1.200 EUR im nächsten Jahr rechnen. Liegen die anrechenbaren Kosten für die neue Markise über 4.000 EUR, können Steuerzahler den gesamten Betrag als sogenannten Erhaltungsaufwand in der nächsten Steuererklärung geltend machen.

Pötz Raumgestaltung ist der Händler für Markisen in Darmstadt. Wir lassen Wohnträume wahr werden und beraten Kunden nun schon in dritter Generation.

Die rote Fassade aus den sechziger Jahren prägt eines der bekanntesten Einrichtungshäuser in Darmstadt – die Heimat der Firma Pötz Raumgestaltung am Roßdörfer Platz, die seit ihrer Gründung im Jahr 1967 nun mittlerweile in der dritten Generation geführt wird. Aus einem seinerzeit kleinen Unternehmen ist einer der kompetentesten textilen Einrichter in Deutschland gewachsen. Und darauf sind wir zu Recht stolz.

Ob Stoffe, Bodenbeläge, Teppiche, Sonnenschutz, Insektenschutz oder Polsterarbeiten – wir lassen Wohnträume wahr werden. Unser Anspruch: Bei allem was wir tun, wollen wir einen Schritt voraus sein. Deshalb verpflichten wir uns zu höchster Qualität, sowohl bei unseren Produkten als auch in der Beratung und der handwerklichen Ausführung.

Firmenkontakt
Pötz Raumgestaltung GmbH & Co. KG
Simon Pötz
Roßdörfer Str. 3
64287 Darmstadt
06151 47909
info@poetz-raumgestaltung.de
https://www.poetz-raumgestaltung.de/

Pressekontakt
Sellwerk | TG Telefonbuch-Verlag Frankfurt/M. – Chemnitz GmbH & Co.KG
Asya Onatca
Wiesenhüttenstraße 18
60329 Frankfurt/Main
069 – 63 19 89 76
info.ffm@sellwerk.de
https://www.sellwerk-frankfurt.de/seo-agentur-frankfurt

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

BSOZD NEWS: Steuern sparen bei Renovierungsarbeiten

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.