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Was Sie bei einer plötzlichen Kündigung beachten sollten

Sobald Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten gibt es für Sie zwei Möglichkeiten.

Eine Möglichkeit ist, dass Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses akzeptieren, die andere Möglichkeit ist, dass Sie eine sogenannte Kündigungsschutzklage erheben. Sollte die Kündigung eindeutig unwirksam oder zweifeln Sie an deren rechtlicher Wirksamkeit sollten Sie schnellstens eine Kündigungsschutzklage beginnen.

In welchen Situationen gilt eine Kündigung durch den Arbeitgeber als rechtlich unwirksam?

Es bestehen mehrere Situationen, in denen an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung Zweifel bestehen können.

Die Einreichung einer Kündigungsschutzklage sollten Sie vor allem in folgenden Szenarien in Betracht ziehen:

  •  Sie haben eine krankheitsbedingte Kündigung bekommen, obwohl Sie in den vergangenen Jahren nur etwas über 6 Wochen pro Jahr krank waren.
  • Es wurde Ihnen wurde trotz bestehen einer Schwangerschaft gekündigt.
  • Es wurde Ihnen aufgrund eines schweren Verstoßes gegen die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Pflichten fristlos gekündigt obwohl es nie einen Pflichtverstoß gegeben hat.
  • Es wurde Ihnen betriebsbedingt gekündigt obwohl jüngere Kollegen, die noch nicht so lange wie Sie im Unternehmen sind und die dieselbe Tätigkeit ausüben nicht gekündigt wurde.

Finden Sie sich in einer der oben genannten oder ähnlichen Szenarien dann zögern Sie nicht sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, bevor Sie Ihre Kündigung einfach akzeptieren, obwohl diese gar nicht rechtens war.

Was ist das Ziel einer Kündigungsschutzklage?

Mit einer Kündigungsschutzklage wird im Grunde darauf hingearbeitet, dass der Arbeitsplatz des oder der Betroffenen erhalten bleibt. Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozess wird geprüft ob die Kündigung rechtlich wirksam oder unwirksam war und das Arbeitsverhältnis weiterhin bestand. Wird eine Kündigung als unwirksam gewertet, so besteht das Arbeitsverhältnis wie davor. Und nicht nur das, der Arbeitgeber hat dem Betroffenen Arbeitnehmer nicht nur weiterhin zu beschäftigen, er ist evtl. auch dazu verpflichtet, eine Gehaltsnachzahlung für den zurückliegenden Zeitraum vorzunehmen.

Eine andere Möglichkeit für Arbeitnehmer ist ein sogenannter Vergleich mit Ihrem Arbeitgeber. Hierbei wird eine Abfindung an den Arbeitnehmer gezahlt und das Arbeitsverhältnis wird beendet.

Welche Frist ist bei einer Kündigungsschutzklage zu beachten?

Streben Sie eine Kündigungsschutzklage an so haben Sie hierfür nicht unbegrenzt Zeit. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung haben beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen.

Sollte die Frist für die Kündigungsschutzklage nicht eingehalten werden so wird die Kündigung automatisch als wirksam gewertet. Eine Kündigungsschutzklage können Sie mit oder ohne einen Anwalt einreichen. Jedoch empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen, da das Kündigungsschutzrecht sehr schwierig ist und es sehr wahrscheinlich ist, dass die andere Partei sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt.

Wie hoch sind die Kosten einer Kündigungsschutzklage?

Eine pauschale Antwort wie hoch die Kosten einer Kündigungsschutzklage sind gibt es nicht. Im Grunde richten sich die Gesamtkosten nach den Gerichtskosten und Anwaltskosten welche sich wiederum nach dem Streitwert richten. In der Regel beläuft sich ein Streitwert auf drei Bruttomonatsgehälter.

Lassen Sie sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einem Erstgespräch über Ihre individuellen voraussichtlichen Kosten und rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Internet: https://www.rechtsanwaltnuernberg.mobi/

 

Pressekontaktdaten:

Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Hauptmarkt 11
90403 Nürnberg
Deutschland

Ansprechpartner: Herr Pasch
Tel: 0911/99 099 321

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