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Europäisches Einheitspatent rückt einen großen Schritt näher

Das Einheitliche Patentgericht ist einen großen Schritt näher gerückt. Die Bundesregierung hat das Protokoll über die vorläufigen Anwendung des Übereinkommens ratifiziert.

Das europäische Einheitspatent soll für eine Vereinfachung des Patentrechts innerhalb der Europäischen Union sorgen. Unternehmen sollen dadurch Zeit und Geld sparen können, da jeder Inhaber eines europäischen Patents den Patentschutz nicht mehr einzeln in jedem EU-Mitgliedsstaat beantragen muss, sondern zentral einen Antrag auf einheitliche Wirkung stellen kann, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Zur Einführung des europäischen Einheitspatents gehört auch die Errichtung eines Einheitlichen Patentgerichts. Dagegen regte sie wiederum, u.a. in Deutschland, Widerstand. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juni 2021 zwei Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht abgelehnt hat (Az. 2 BvR 2216/20 und 2 BvR 2217/20) ist nun ein weiterer wichtiger Schritt getan. Die Bundesregierung hat am 27. September 2021 die Ratifikationsurkunde für das Protokoll über die vorläufige Anwendung zum Übereinkommen über das Einheitliche Patentgericht hinterlegt. Damit ist auch das europäische Einheitspatent einen großen Schritt näher gerückt.

Aufgabe des Einheitlichen Patentgerichts wird es sein, über Rechtsverletzungen und die Wirksamkeit von Schutztiteln in einem Verfahren zu entscheiden. Für die beteiligten Unternehmen soll so kostengünstig und zügig Rechtssicherheit geschaffen werden. Der Schutz von Erfindungen soll dadurch auch und gerade für kleinere und mittlere Unternehmen verbessert werden.

Zunächst muss aber auch organisatorisch die Arbeitsfähigkeit des Einheitlichen Patentgerichts hergestellt werden. Sobald dies absehbar ist, wird Deutschland das Übereinkommen als 16. Mitgliedsstaat ratifizieren. Damit kann das Übereinkommen dann auch in Kraft treten. Es wird damit gerechnet, dass dies Mitte 2022 der Fall sein wird. Erst dann geht auch die gerichtliche Zuständigkeit auf das Einheitliche Patentgericht über.

Rechtliche Streitigkeiten über Verletzungen des Patentrechts, den Bestand von Patenten oder Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts werden dann von dem Einheitlichen Patentgericht entschieden. Zudem soll es in den Mitgliedsstaaten erstinstanzliche Kammern geben.

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