„Last-Minute“-Razzia gegen Cannabis light - Bsozd.com

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Zoll und Staatsanwaltschaft stellen im XDreams Gifthouse (M-Rosenheimerstraße 42) CBD-Produkte sicher/CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny: Hetzjagd gegen kleine Ladenbesitzer geht weiter

MÜNCHEN – Die neue Ampel-Bundesregierung will Cannabis legalisieren. In München haben Zoll und Staatsanwaltschaft die Zeichen der Zeit noch nicht gehört. Nicht einmal der brave Verwandte Cannabidiol (CBD) des rauscherzeugenden Tetrahydrocannabinols (THC) ist vor den Ermittlern sicher. „Die Hexenjagd geht weiter: Die Ermittler verschwenden Arbeitszeit und schikanieren die Geschäftsleute „, betont Wenzel Cerveny (60), Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB).

Opfer der Last-Minute-Razzia von Zoll und Staatsanwaltschaft ist Manfred Gotzler (61), der in der Rosenheimer Str. 42 in Haidhausen seit 2014 auf 150 qm das „XDream Gifthouse“ betreibt. Im Zuge einer Routinekontrolle, so heisst es, stellen am Mittwoch eine Handvoll Beamte von Staatsanwaltschaft München und Hauptzollamt Rosenheim rund 20 Produkte von CBD-Öl bis CBD-Blüten und Kristalle sicher. „Die Ermittler scheinen noch schnell einen Triumpf feiern zu wollen“, meint Gotzler.
Letzte Razzia ohne Ergebnis
Mit Schaudern denkt der Geschäftsmann an die letzte Razzia vor genau zwei Jahren zurück: Damals haben 44 Beamte und eine Hundestaffel seinen Laden von 17 Uhr abends bis 3 Uhr morgens „aufgeräumt“. Die Ermittler „erbeuteten“ kistenweise Shisa-Tabak und die Geschäftscomputer. Seit Dezember 2019 wartet der Betreiber auf ein Ergebnis. „Wir haben bis heute keine vollständige Akteneinsicht bekommen“, sagt Gotzlers Anwalt Johannes Büttner (Regensburg). Manfred Gotzler vermutet, dass eine erneute Anfrage nach dem Stand der Dinge der Grund für die erneute Durchsuchung gewesen sein soll. Eine Staatsanwältin habe anscheinend angeordnet, dass auch CBD-Produkte sichergestellt werden.

Verbandschef Wenzel Cerveny, selbst Razzia-geplagter Betreiber von 18 Läden in Mitteleuropa, wirft den Ermittlungsbehörden vor, rechtswidrig Produkte ohne Rauschwirkung zu beschlagnahmen. Er beruft sich darauf, dass die CBD-Produkte aus EU-zertifiziertem Anbau stammen und den erlaubten Grenzwert des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) einhalten. CBD werde in seiner Einzelsubstanz von der World Health Organization (WHO) und von der Europäischen Union (EU) als unbedenklich und nicht als Suchtmittel eingeschätzt.

Wenzel Cerveny weist darauf hin, dass die Ermittler entweder aus Unwissenheit oder in vollem Bewusstsein ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig vom März 2021 ignorieren. Der BGH habe in einer Neuauslegung des Betäubungsmittelrechtes bestätigt, dass Hanftee bzw. Teile der Hanfpflanze grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden dürfen, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. „Wir hatten gedacht, dass damit die Hexenjagd gegen kleine Ladenbesitzer erledigt ist“, betont Wenzel Cerveny. Jetzt hofft die Branche auf ein Machtwort der neuen Bundesregierung.

Über den Cannabis Verband Bayern (CVB)
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. 2019 hat der Verband ein weiteres Volksbegehren mit dem Titel „Ja zum Hanf als Rohstoff“ ( www.rettet-den-Hanftee.de) gestartet. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes in Leipzig vom 24. März 2021 wurde bestätigt, dass Hanf Tee grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden darf, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. Aus der Passage des ausschließlich gewerblichen Zwecks hatten Ermittlungsbehörden eine Betäubungsmitteleigenschaft von Hanftee oder CBD-Blüten konstruiert. Die meisten Ermittlungsbehörden ignorieren dieses Urteil und weitere EU-Urteile bis heute.

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