Neues zum Transport von Lithium-Batterien - Bsozd.com

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Verpflichtender Prüfbericht ab 1.1.2020

Die Nachfrage von Lithium-Batterien/-Zellen ist weiterhin stark ansteigend. Grundsätzlich unterliegt deren Transport dem Gefahrgutrecht. Weil immer mehr Lithium-Batterien/-Zellen aus unbekannten Quellen im Umlauf sind, stellt das Gefahrgutrecht neue Anforderungen an die Dokumentation: Der UN 38.3-Report weist nach, dass die Batterien grundsätzlich tauglich für die Beförderungen sind; fehlt er, kann der Spediteur den Transport verweigern. Neu ist, dass lt. Abschnitt 38.3.5 des UN Handbuchs die Prüfungen und Kriterien ab 1.1.2020 die Information zum bestandenen UN Transportation Test ausführlicher dokumentiert und für den Versand von Lithiumbatterien zwingend entlang der Lieferkette bereitgestellt werden muss. Betroffen sind alle nach dem 30. Juni 2003 hergestellten Batterien. Diese Anforderungen gelten für Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Lithium-Batterien/-Zellen, somit auch für Distributoren. Ausnahmen vom UN Test gelten nur für so genannte Prototypen bzw. Kleinserien von maximal 100 Stück Lithium-Batterien/-Zellen, die dann via Sondervorschrift 310 des ADR/IMDG bzw. A88 des IATA-Rechts transportiert werden dürfen.

Wichtig für den reibungslosen Transport sind lt. FBDi u.a. die richtige Klassifizierung und Versandvorbereitungen. Die zu erfüllenden Auflagen sind auch von der Nennenergie einer Lithium-Ionen-Batterie oder vom Lithium-Gehalt in der Lithium-Metall-Batterie abhängig. Ein erleichterter Versand nach IATA-DGR und ADR ist bei Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennleistung von unter 100 Wh bzw. 20 Wh pro Zelle und bei Lithium-Metall-Batterien mit Lithiumgehalt von bis zu 2 g bzw. 1 g pro Zelle möglich. Für beschädigte Lithium-Batterien oder -Zellen sind besondere Bedingungen bei Verpackung und Versand zu beachten: Zusätzlich ist zur geforderten Kennung beim regulären Versand die Markierung des Packstücks mit „Beschädigte/defekte Lithium-Ionen-Batterien bzw. Lithium-Metall-Batterien“ zwingend notwendig.

Der FBDi verweist auf die umfangreichen Daten, die der UN Prüfbericht enthalten muss, Details für die einzelnen Verkehrsträger enthalten die jeweiligen Regelwerke:
-Straße, Schiene und Binnenschifffahrt: ADR / RID / ADN 2.2.9.1.7
-Seeschifffahrt: IMDG-Code 2.9.4 Lithium-Batterien
-Luftverkehr: IATA-DGR 3.9.2.6 Lithium-Batterien

Über den FBDi e. V. ( www.fbdi.de ):
Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) seit 2003 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.
Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDi Verbandsarbeit.

Die Mitgliedsunternehmen (Stand Juni 2019):
Mitglieder: Acal BFi Germany; Arrow Europe; Avnet EMG EMEA; Beck Elektronische Bauelemente; Blume Elektronik Distribution; Bürklin Elektronik; CODICO; Conrad Electronic; Distrelec; Ecomal Europe; Endrich Bauelemente; EVE; Future Electronics Deutschland; Glyn; Gudeco Elektronik; Haug Components Holding; Hy-Line Holding; JIT electronic; Kruse Electronic Components; MB Electronic; Memphis Electronic; Menges Electronic; MEV Elektronik Service; mewa electronic; Mouser Electronics; Neumüller Elektronik GmbH; pk components; Püplichhuisen; RS Components; Rutronik Elektronische Bauelemente; Ryosan Europe; Schukat electronic; TTI Europe.
Fördermitglieder: TDK Europe.

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