IfKom: DSGVO – IfKom im Gespräch mit Europaabgeordneten Axel Voss - Bsozd.com

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IfKom im Gespräch mit Axel Voss, MdEP zum Thema DSGVO, die nach einer zweijährigen Übergangsphase seit dem 25. Mai 2018 in der Europäischen Union in Kraft ist.

BildDie Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nach einer zweijährigen Übergangsphase seit dem 25. Mai 2018 in der Europäischen Union in Kraft. Dies war kürzlich Thema eines Gesprächs der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) mit dem Europaabgeordneten Axel Voss, der für die Europäische Volkspartei der zuständige Berichterstatter für die DSGVO im Europäischen Parlament gewesen ist.

„Die Verbesserung des Datenschutzes durch die DSGVO halten die IfKom für dringend notwendig. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, wie beispielsweise Facebook, die mit riesigen Datenmengen zu tun haben, wobei teilweise auch risikobehaftete Datenverarbeitungsprozesse durchgeführt werden“, merkte Heinz Leymann, Bundesvorsitzender der IfKom an und ergänzte: „allerdings führte dies zu gewissen Unsicherheiten bei kleinen Unternehmen und Vereinen“.

Aus der Sicht des CDU-Abgeordneten im EU-Parlament, Axel Voss, gibt es bezüglich der Umsetzung der DSGVO vielerorts Verunsicherungen. „Dies wird noch dadurch bestärkt, dass der ein oder andere nationale Datenschützer versucht, Standards im Markt unterzubringen, die europarechtlich keine Grundlage haben. Sie interpretieren das europäische Recht dabei bewusst in einer Weise, dass der Datenschutz zur Innovationsbremse wird“, betonte Voss. Das darf seiner Meinung nach nicht sein.

„Unter diesem Gesichtspunkt wäre es sinnvoll, wenn die Politik Vereine und kleine Unternehmen bei der Auslegung der DSGVO unterstützen würde“, erwähnte Doreen Blume von IfKom und begrüßte die Ankündigung der EU-Kommission, in Kürze eine Aufklärungskampagne zu starten, die sich speziell an kleinere Betriebe richtet“. Darüber hinaus begrüßen die IfKom, den im Mai 2020 seitens der EU-Kommission vorgesehenen Evaluierungsbericht über die Erfahrungen mit der Datenschutzgrundverordnung.

IfKom und Voss sind sich einig, grundsätzlich war es richtig, die bisherigen veralteten EU-Richtlinien von 1995 durch eine neue zeitgemäße Regelung zu ersetzen. Somit ist eine einheitliche Regelung zum Datenschutz in den 28 EU-Mitgliedstaaten geschaffen worden. Zugleich muss verhindert werden, dass durch eine Überinterpretation der DSGVO unnötiger Bürokratismus auf kommt, der beispielsweise bei kleinen Firmen zu höheren Produktions- oder Dienstleistungskosten führt. Auch darf es nicht zu einem lukrativen Geschäftsmodell für Abmahnbüros werden. Vereine und kleine Betriebe müssen davor geschützt werden. Hier ist der Gesetzgeber in Deutschland gefordert.

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