„Good Practice-Leitlinien“ für ICOs trennen die Spreu vom Weizen - Bsozd.com

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Good principles für ICOs: svs Capital Partners und Ashurst erläutern, wie Start-ups mit Cryptowährungen wie Bitcoin Finanzierungen zwischen 5 Mio. EUR und 100 Mio. EUR professionell einwerben können.

– Fulminantes Wachstum von ICOs in 2017 auf ein Emissionsvolumen von aktuell 3,7 Mrd. USD
– Weiterhin unklare Regulierung von ICOs resultiert in einem undurchschaubaren Markt
– „Good Practice-Leitlinien“ für ICO Teams erleichtern deren Identifizierung als solide Unternehmensvorhaben

Frankfurt am Main, 07.12.2017 – ICOs (Initial Coin Offerings) sind ein relativ neuer und innovativer Ansatz zur Finanzierung insbesondere von start-up Unternehmen und Projekten. Diese können mittels ICOs globale Plattformstrategien ohne Abgabe von Gesellschaftsanteilen zügig umsetzen. Während in 2016 noch knapp 250 Mio. USD über ICOs eingeworben wurden, wurden in diesem Jahr bereits 3,7 Mrd. USD eingeworben. Die derzeit weitestgehend ungeklärte Regulierung von ICOs und vielfach mangelnde Transparenz öffnet allerdings dem Missbrauch von ICOs Tür und Tor. Ashurst und svs Capital Partners bieten in Ihrem Aufsatz „Good Practice-Leitlinien“ start-up Unternehmen Verhaltensempfehlungen an, um sich positiv von anderen ICOs geringerer Qualität abzuheben.

Etliche Industrie- und VC-Experten sind sich einig, dass die Dynamik der Blockchaintechnologie sowie die rasante Zunahme von ICOs die klassischen Frühphasenfinanzierungen von VC-Gesellschaften herausfordern und das Spektrum für start-up Finanzierungen erweitern. Die regulatorischen Anforderungen für ICOs in Deutschland (wie auch in den meisten anderen Jurisdiktionen) sind derzeit noch weitestgehend ungeklärt. Die BaFin hat bislang lediglich am 9. November 2017 eine Verbraucherwarnung mit Risikohinweisen zu ICOs veröffentlicht. Die Risiken bis hin zum Totalverlust des Investments im Rahmen eines ICOs bestehen demnach vor allem in (i) dem start-up Unternehmen inherenten frühen und „ungeprüften“ Geschäftsmodell, (ii) den häufig unzureichenden Angaben zum Geschäftsmodell und den handelnden Personen in den ICOs typischerweise zugrundeliegenden „Whitepapers“ sowie (iii) der systembedingten Anfälligkeit von ICOs für bspw. Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

In ihrem Aufsatz nehmen Ashurst und svs Capital Partners zum bestehenden regulatorischen Umfeld von ICOs in Deutschland und der EU Stellung und geben Hinweise für die angebotsspezifischen und haftungsrechtlichen Vorschriften, die es zu berücksichtigen gilt.
Ashurst und svs Capital Partners bieten zudem einen ersten Vorschlag für ICO „Good Practice-Leitlinien“ für die Managementteams von start-up Unternehmen und Initiatoren von ICOs. Die Leitlinien beinhalten Empfehlungen und Anregungen zur generellen Unternehmensführung, zur Vorbereitung und Durchführung eines ICOs, zur Offenlegung wichtiger Informationen für Investoren im Rahmen eines ICOs sowie zur Kommunikation mit ICO-Investoren im Anschluss an einen ICO. Somit können die Leitlinien nach Einschätzung der Autoren zu einer Professionalisierung des ICO-Marktes beitragen und damit das weitere Wachstum und die Öffnung des ICO-Marktes für ein breites Publikum begünstigen.

Über svs Capital Partners GmbH

Die svs Capital Partners GmbH ist eine auf den Mittelstand und start-up Unternehmen fokussierte Management- und Corporate Finance Beratungsboutique. Schwerpunkte sind Strategieberatung (Konzipierung und Umsetzung) sowie die Beratung bei Finanzierungsthemen und M&A-Projekten. Im Bereich Finanzierungsberatung berät svs Capital Partners von Crowdinvestings bis zu IPOs. Referenzprojekte beinhalten u.a. mit Volocopter und Freygeist, zwei der 10 größten deutschen Crowdfundings. Ein zukünftiger Schwerpunkt werden ICOs sein.

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Über Ashurst LLP

Ashurst ist eine führende internationale Anwaltskanzlei und verfügt über 25 Büros in 15 Ländern mit mehr als 380 Partnern und rund 1.200 Rechtsanwälten in 10 Zeitzonen. In Deutschland ist Ashurst seit 1997 in Frankfurt und seit 2001 in München aktiv und berät mit derzeit rund 70 Partnern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Solicitors. Die Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Corporate, Finance und Real Estate. Im Bereich Corporate hat Ashurst eine Praxisgruppe eingerichtet, die zu den Themen DLT, Blockchain und ICOs berät.

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