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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Online gespickt und von der Uni geflogen +++
Seit Corona läuft vieles digital. Nicht nur Unterricht, Meetings oder Vorlesungen, auch Online-Klausuren gehören mittlerweile zum Studentenalltag. Die ARAG Experten warnen dabei allerdings vor digitalem „Spicken“. Denn sich unerlaubte Hilfe zu holen, ist weder analog noch digital erlaubt und kann schwerwiegende Folgen haben. So hat eine Studentin während einer Online-Klausur im Bachelor-Studiengang in einer Chat-Gruppe Lösungen ausgetauscht und flog auf, weil dem Dozenten Bildschirmaufnahmen aus der Online-Unterhaltung zugespielt wurden. Die Universität prüfte den Fall und befand die Studentin für schuldig. Sie wurde wegen einer schwerwiegenden Täuschung exmatrikuliert (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 12 K 52/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin.

+++ Kein Unfallschutz bei Firmenlauf +++
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift nicht, wenn eine Arbeitnehmerin bei einem sogenannten Firmenlauf auf Inlinern stürzt und sich dabei verletzt. Denn der Unfall habe sich nicht bei einer Aktivität ereignet, die mit der Beschäftigung in einem engen rechtlichen Zusammenhang stehe, entschied kürzlich laut ARAG Experten der Dritte Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zugunsten der Unfallkasse (Az.: L 3 U 66/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Berlin-Brandenburg.

+++ Schüler beim „Bahnsurfen“ unfallversichert +++
Ein Schüler ist in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim sogenannten Bahnsurfen, bei dem während der Fahrt versucht wird, von einem Waggon auf die Lok zu gelangen, auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Bundessozialgericht entschieden. Es bewertete das Verhalten als „spielerische Betätigung im Rahmen eines schülergruppendynamischen Prozesses“, die unfallversichert sei. Nicht entgegen stehe, dass der Schüler die Gefahr selbst geschaffen habe (Az.: B 2 U 3/21 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG.

+++ Blitzermarathon: Fuß vom Gas +++
Die Zahl der Verkehrstoten lag letztes Jahr bei 2.800 Menschen. Eine der häufgisten Ursachen für Verkehrsunfälle ist laut ARAG Experten überhöhte Geschwindigkeit. Um Raser zu stoppen, findet in Deutschland jedes Jahr zu einem unbekannten Datum ein ganz besonderer Marathon statt: Der Blitzermarathon. Bei der diesjährigen Jagd auf Temposünder nehmen gleich mehrere Bundesländer eine ganze Woche lang daran teil. Noch bis Ende der Woche sollten Autofahrer und andere motorisierte Verkehrsteilnehmer daher besondere Umsicht walten lassen, denn die Bußgelder für überhöhte Geschwindigkeit sind hoch: So kostet es beispielsweise knapp 60 Euro, wenn man innerorts bis zu zehn Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt; außerorts müssen Raser bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu zehn km/h mit knapp 50 Euro rechnen.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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