Zehn Argumentationen für den Widerruf einer Lebensversicherung - Bsozd.com

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Der Rechtsanwalt Dr. Graf ist in der Stadt Herford als Berater aktiv, unter anderem geht es dabei auch um einen Widerruf einer Lebensversicherung. Es gibt 10 Gründe, für einen Widerruf einer derartigen Versicherung.

Über den Anwalt Dr. jur. Thorsten Graf

Dr. jur. Thorsten Graf wurde 1969 geboren und begann 1990 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Bielefeld, welches er nach vier Jahren vollendete. Seinen Erwerb des Doktortitels für den Bereich „Anforderungen an Gewerbetreibende und Angestellte in privaten Sicherheitsdiensten“ vollendete er nach drei weiteren Jahren. Im Jahr 1998 vollendete er sein Referendariat und Dr. Thorsten Graf wurde als Rechtsanwalt zugelassen. Von dem Jahre 1998 bis war er als Rechtsanwalt in Anstellung beschäftigt. Im Anschluss rief er am Ende des Jahres 1999 gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Jens Lehmann die Sozietät Lehmann & Graf ins Leben. Seit dem Jahr 2007 ist Dr. jur. Thorsten Graf zudem ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Er verfügt über spezielle theoretische Kenntnisse in Verbindung mit praktischen Erfahrungen auf verschiedenen Fachgebieten des Rechts, nämlich Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Markenrecht sowie Wettbewerbsrecht. Seit 2009 ist der Anwalt in seiner eigenen Rechtsfirma in der Stadt Herford aktiv. Nach weiteren sechs Jahren wurde Dr. Thorsten Graf zum Anwalt in dem Bereich Informationsrecht, wozu ihn die Rechtsanwaltskammer bestimmte. Ab 2018 ist er außerdem als Anwalt im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv.

10 Gründe zum Widerruf

Der Versicherungsnehmer hat eine Möglichkeit die Lebensversicherung zu kündigen, wobei er aber oft lediglich circa 50 Prozent der bisher eingezahlten Beitragszahlungen zurückbekommt. Darum sollte jeder erfahren, aus welchen Gründen es möglich ist, die eigene Lebensversicherung zu widerrufen.

Keine Widerspruchsbelehrung in der Lebensversicherung enthalten

Es ist die Pflicht eines Versicherers, Klienten über das Widerrufsrecht zu unterrichten. Ebendiese Auskunft muss in dem Begleitbrief des Versicherungsscheins oder im Versicherungsschein beinhaltet sein. Insbesondere im sogenannten Policenmodell kann es sehr wohl sein, dass ebendiese fehlt.

Eine Widerrufsbelehrung wurde gut verborgen

Die Widerrufsbelehrung ist nur gültig, wenn diese für den Adressanten sichtlich sichtbar ist. Sobald die Belehrung zum Widerruf nur äußerst schwer sehbar oder lesbar, ergo nicht groß genug geschrieben ist, ist die Widerrufsbelehrung nicht rechtskräftig. Auf diese Weise ist es die Verplfichtung des Versicherers, die fgesamte Belehrung zum Widerruf hervorzuheben. Ist nur der Titel markiert worden, jedoch die Widerrufsbelehrung der Lebensversicherung nicht, kann diese widerrufen werden. Wege werden Ihnen von Dr. jur. Graf zur Verfügung gestellt.

Der Beginn der Frist ist nicht richtig

Die Frist für den Widerspruch beginnt, sobald ein Versicherungsnehmer drei Unterlagen bekommen hat, nämlich die Informationen für den Verbraucher, die Bedingungen der Versicherung und Versicherungsschein. Für den Fall, dass ein Versicherter die Unterlagen an unterschiedlichen Tagen bekommen hat, ist die Widerrufsfrist ab dem Kalendertatg, an dem die letzte Unterlage beim Kunden eingetroffen ist, rechtsgültig. Es existieren jedochBelehrungen für den Widerruf, die den nicht richtigen Fristbeginn angeben. Belehrungen oder Bescheide, die Wortlaute wie „mit Zugang des Versicherungsscheins“ enthalten, sind nicht wirksam. Dagegen wäre ein Wortlaut gültig, die sagt, dass ein Abschluss des Vertrages aufgrund der Versicherungsbedingungen, des Versicherungsscheins sowie allen anderen Verbraucherinformationen, die von Wichtigkeit für den Gegenstand des Vertrages sind, stattfindet, sowie der Kunde in einer Zeitspanne von dreißig Tagen nach Erhalt der Dokumente nicht schriftlich Widerruf erhebt. Es muss folglich, auch bei Differenzierung des Wortlauts, deutlich gemacht werden, dass der Fristbeginn fühestens mit dem Anwesenheit sämtlicher Unterlagen startet.

Nicht richtige Frist

Verischerte besitzen dreißig Tage Zeit, um den Widerruf einer Lebensversicherung abzusenden. Eine alte Widerspruchsfrist von zwei Wochen wird allerdings von vielen Versicherungsunternehmen weiterhin genannt. Gelegentlich wird auch anstelle von dreißig Kalendertagen von einem Monat gesprochen. Das ist vage, denn Monate sind keinesfalls lediglich 30 Kalendertage lang, sondern 28 bzw. 29 ebenso wie 31 Tage. Jene beiden falschen Angaben sorgen für einen nicht wirksamen Vertrag. Zu welcher Zeit der Abschluss des Vertrages sich ereignete, ist bei der letzteren Sachlage nicht von Bedeutung.

Die Form des Widerrufs ist unklar

Seit August 2001 ist es ausreichend, einen Widerruf in Form eines Textes abzusenden. Dies lässt darauf schließen, dass der Widerruf einer Lebensversicherung auch über Faxnachricht via E-Mail verschickt werden kann. Zuvor hatte er per Schriftform und unterschrieben zu geschehen. In der Belehrung zum Widderuf hat die Versicherung die Plicht, kenntlich zu machen, auf welche Art und Weise der Widerruf erfolgen kann; ist dem nicht so, ist diese nicht gültig. Wortlaute wie, die rechtzeitige Versendung genügen, genügen nicht. Aus dieser Formulierung ist nicht nachvollziehbar, ob ein Widerruf per Schrift- oder Textform stattfinden soll. Bei Fragestellungen ist es möglich durchgehend Dr. jur. T. Graf zu kontaktieren.

Eine Wahrung der Frist ist ungenau

Versicherten müssen weder, den Widerruf via Einschreiben, noch mit einem Einschreiben einschließlich Rückschein zu übermitteln. Sie sind aber dazu verplichtet unter Beweis zu stellen, dass der Widerruf überhaupt zugegangen ist. Demnach sollte man dies gegebenenfalls auch beweisen können. Ist ein Widerruf rechtzeitig verschickt worden, ist der Abgabetermin erfüllt. Als Beweis für die zeitgerechte Einsendung des Widerrufs reicht der Stempel von der Postdienststelle oder ein Augenzeuge. Dies muss in der Belehrung ersichtlich sein. Ist dies nicht der Fall, genügt das für ihre Ungültigkeit aus.

Die Unterlagen sind lückenhaft

Wird der Vertrag vollendet, müssen Kunden bereits sämtliche Dokumente bekommen haben. Der Versicherungsschein ist darin ausgeschlossen. Falls dies sich nicht auf diese Weise zugetragen hat, haben Kunden ein Recht auf Widerruf. Dies entspricht häufig den Gegebenheiten. Laut Dr. T. Graf ist ein Mitverschicken von weiteren Unterlagen in Kombination mit dem Versicherungsschein ein Anzeichen auf unvollkommene Dokumente.

Bei der unklaren Fristwahrung

Wenn es sich um das Antragsmodell bezieht, ist es erforderlich, dass die Belehrung für den Rücktritt außerdem im Versicherungsantrag vorzufinden ist . Das rechtzeitige Verschicken einer Erklärung des Rücktrittes ist ferner hier genügend. Dann ist der Abgabetermin gewahrt.

Bei einer unauffälligen Belehrung für den Rücktritt

Es betrifft einen formalen Fehler, wenn eine Belehrung für den Rücktritt bei dem Modell für den Antrag nicht auffällig erkennbar ist, eine deutliche Erscheinung muss demzufolge gesichert sein. Leider ist dies jedoch häufig der Fall. Auch an dieser Stelle ist ein Kunde berechtigt eine Lebensversicherung zurückzunehmen.

Kontaktdaten zu Rechtsanwalt Dr. Graf:

  • Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf
  • Salzufler Straße 141 b
  • 32052 Herford
  • Telefon: 05221/ 1 87 99 40
  • Telefax: 05221/ 1 87 99 41
  • info@ra-dr-graf.de <mailto:info@ra-dr-graf.de>
  • Lebensversicherung widerrufen Dr. Graf
Thorsten Graf
Thorsten Grafhttps://www.ra-dr-graf.de/
Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm und als Rechtsanwalt nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

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